Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zenith the negotiation company B.V. - Version: März 2026 | Gültig ab 1. April 2026

Teil I - Allgemeines (Artikel 1 bis 12)

Artikel 1. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Aufträge an Zenith the negotiation company B.V., nachfolgend Zenith genannt.
  2. Durch die Anmeldung zu einem Offenen Training, die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung oder die Annahme eines Angebots für ein Entwicklungsprogramm, Coaching oder Beratung akzeptiert der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen Zenith und dem Kunden vereinbart wurden.
  4. In Fällen, die der Vertrag und/oder diese Bestimmungen nicht regeln, trifft Zenith eine Regelung nach Billigkeit.
  5. Die (ganze oder teilweise) Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  6. Die Anwendbarkeit von Bedingungen der Gegenpartei von Zenith wird ausdrücklich zurückgewiesen.
  7. Die Gegenpartei, mit der einmal auf Grundlage der vorliegenden Bedingungen kontrahiert wurde, stimmt der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen auf spätere Verträge zu.
  8. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Zenith und den Auftraggebern ist niederländisches Recht anwendbar.
  9. Alle Angebote von Zenith sind freibleibend.

Artikel 2. Definitionen

  1. Arrangementkosten: Kosten für das Catering, das Zenith während eines Offenen Trainings zur Verfügung stellt.
  2. Honorare / Tarife: die Kursgebühren, Trainingsgebühren oder der vereinbarte Tarif für Dienstleistungen von Zenith.
  3. Inhouse-/Maßgeschneidertes Training: ein Training, das Zenith für einen Kunden in geschlossenem Rahmen durchführt.
  4. Entwicklungsprogramm / Programm: ein zusammenhängendes, aufeinanderfolgendes Programm aus Diagnose, Intervention und Verankerung, ausgerichtet auf nachhaltige Verhaltensänderung und kommerziellen Erfolg.
  5. Coaching: individuelle oder Teambegleitung durch einen Zenith-Fachmann, ausgerichtet auf die Stärkung von Verhalten und Leistung in der täglichen Praxis.
  6. Beratung: inhaltliche Beratung und Begleitung durch Zenith bei konkreten kommerziellen Fragestellungen.
  7. Diagnose: die einer Intervention vorausgehende Phase, bestehend aus Aufnahmegesprächen, Praxisbeobachtungen, Nullmessungen, Scans und/oder Assessments.
  8. Kunde / Gegenpartei: jedes Unternehmen, jede Einrichtung oder Privatperson, die bei Zenith Dienstleistungen bezieht.
  9. Offenes Training: ein Training, das jedem Interessierten offensteht.
  10. Auftraggeber: jede natürliche und/oder juristische Person, die sich von Zenith beraten lässt und/oder Dienstleistungen bei Zenith bezieht.
  11. Auftrag: die Vereinbarungen zwischen Zenith und dem Auftraggeber.
  12. Digitale Lernumgebung: eine Online-Plattform, auf der Zenith digitale Lernaktivitäten anbietet.
  13. KI-Avatar: eine Anwendung künstlicher Intelligenz von Zenith, mit der Teilnehmer interaktiv üben können.
  14. Website: die Website von Zenith: www.zenithtraining.nl.

Artikel 3. Veranstaltungsort

  1. Für Offene Trainings wählt Zenith geeignete Konferenzstätten aus.
  2. Bei Inhouse-/massgeschneiderten Trainings und Programmen kann der Auftraggeber nach eigener Präferenz einen Veranstaltungsort bestimmen.
  3. Bei Inhouse-/massgeschneiderten Trainings und Programmen, die innerhalb und ausserhalb der Niederlande durchgeführt werden, gehen die Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Zenith behält sich das Recht vor, dem vom Auftraggeber gewählten Veranstaltungsort nicht zuzustimmen, sofern dieser angemessenen Anforderungen nicht genügt.
  5. Bei Inhouse-/massgeschneiderten Trainings und Programmen gehen die Kosten des Veranstaltungsorts zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, gehen die Kosten für Unterkunft und Frühstück zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Coaching- und Beratungssitzungen können am Standort des Auftraggebers, an einem von Zenith gewählten Ort oder online stattfinden.

Artikel 4. Vertretung

  1. Die Vertretung von Teilnehmern ist gestattet, sofern der Ersatzteilnehmer eine vergleichbare Funktion ausübt.
  2. Bei Vertretung hat der Auftraggeber Zenith hierüber schnellstmöglich schriftlich zu informieren.
  3. Mit der Vertretung von Teilnehmern sind grundsätzlich keine Kosten verbunden.
  4. Zenith hat das uneingeschränkte Recht, ausführende Trainer, Coaches oder Begleiter durch eine andere qualifizierte Person zu ersetzen.

Artikel 5. Geheimhaltung

  1. Alle Informationen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Zenith und Auftraggebern hervorgehen, gelten als streng vertraulich und werden entsprechend behandelt.
  2. Alle Trainer, Coaches und Mitarbeiter von Zenith haben sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet.
  3. Berichte, Auswertungen und Erkenntnisse werden ausschließlich an die vom Auftraggeber hierzu autorisierten Personen weitergegeben.

Artikel 6. Geistige Eigentumsrechte

  1. Die Rechte an allen von Zenith zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Materialien, Programmen, Methoden, Arbeitsformen, KI-Anwendungen und digitalen Lerninhalten liegen bei Zenith.
  2. Die Gegenpartei wird die Dokumentation und Materialien ausschließlich zu dem Zweck verwenden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden.
  3. Es ist der Gegenpartei ausdrücklich untersagt, KI-Anwendungen, Methoden oder digitale Lerninhalte von Zenith zu kopieren, nachzubauen, wiederzuverwenden oder in eigene Systeme zu integrieren.
  4. Die Gegenpartei gewährleistet gegenüber Zenith, dass die Nutzung des an Zenith überlassenen Materials keine Rechte Dritter verletzt.

Artikel 7. Auflösung

Zenith ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn:

  1. die Gegenpartei eine oder mehrere Verpflichtungen nicht erfüllt;
  2. Zenith begründeten Anlass hat zu befürchten, dass die Gegenpartei nicht in der Lage oder bereit ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen;
  3. über die Gegenpartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Moratorium beantragt wird;
  4. sich wesentliche Änderungen in den Eigentums- oder Kontrollverhältnissen bei der Gegenpartei ergeben.

Artikel 8. Verbot der Weitervergabe und Abtretungsverrechnung

  1. Es ist der Gegenpartei untersagt, ohne schriftliche Zustimmung von Zenith die Ausführung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  2. Forderungen der Gegenpartei gegenüber Zenith sind ohne schriftliche Zustimmung nicht ubertragbar.

Artikel 9. Haftung

  1. Zenith haftet, vorbehältlich Vorsatz oder bewusster grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden jeglicher Art.
  2. Die Gegenpartei haftet für Schäden an Zenith und/oder beteiligten Dritten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Zenith haftet nicht für Ergebnisse, die aus der Nutzung von KI-Anwendungen durch Teilnehmer entstehen, sofern diese ordnungsgemäß und anweisungskonform eingesetzt wurden.

Artikel 10. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen

  1. Zenith kann diese Allgemeinen Bestimmungen ändern. Änderungen werden mindestens zehn Kalendertage vor Inkrafttreten bekannt gegeben.
  2. Die Bekanntgabe erfolgt durch persönliche Mitteilung oder über die Website.

Artikel 11. DSGVO / Datenschutz

Zenith verarbeitet Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO / GDPR. Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie Zenith Daten verarbeitet, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese ausuben können.

Artikel 12. Sonstige Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. gelten ab dem 1. April 2026;
  2. gelten für alle Aufträge, die nach diesem Datum an Zenith erteilt werden;
  3. gelten, bis eine Änderung von Zenith schriftlich mitgeteilt wird;
  4. werden dem Kunden vor Auftragserteilung bekannt gegeben.

Teil II - Inhouse/Massgeschneidert und Entwicklungsprogramme (Artikel 13 bis 18)

Ergänzend zu den Artikeln 1 bis 12.

Artikel 13. Angebot Inhouse-/Maßgeschneidertes Training und Programm

  1. Zenith unterbreitet das Angebot schriftlich und/oder digital in Form eines Angebots oder Kooperationsvorschlags.
  2. Das Angebot enthält eine deutliche Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich der Phaseneinteilung (Diagnose, Intervention, Verankerung).
  3. Zenith behält sich das Recht vor, den Inhalt eines Programms zugunsten der Qualitätsverbesserung zu ändern.
  4. In der Kooperationsvereinbarung werden mindestens festgelegt: Name, Umfang, Phaseneinteilung, Planung, Stornierungsbedingungen, Zahlungsbedingungen und Gültigkeitsdauer.
  5. Mündliche Zusagen sind für Zenith erst verbindlich, nachdem sie diese schriftlich bestätigt hat.

Artikel 14. Kooperationsvereinbarung

  1. Der Auftrag wird in einer Kooperationsvereinbarung oder einem von Zenith bestätigten Angebot festgelegt.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn Zenith ein unterzeichnetes Exemplar oder eine schriftliche Annahmebestätigung erhalten hat.
  3. Zenith ist berechtigt, sich über die Kreditwürdigkeit eines Kunden informieren zu lassen.
  4. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen.

Artikel 15. Stornierung Inhouse-/Maßgeschneidertes Training und Programm

  1. Eine Stornierung wird bis acht Wochen vor Beginn kostenlos akzeptiert. Bei Stornierung innerhalb dieser Frist ist der vollständige Tarif geschuldet.
  2. Die Stornierung einzelner Veranstaltungen wird bis zwei Wochen vor der betreffenden Veranstaltung kostenlos akzeptiert.
  3. Die Stornierung einzelner Coaching- oder Beratungssitzungen muss mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.
  4. Eine Stornierung kann ausschließlich schriftlich erfolgen.

Artikel 16. Verschiebung / Aufschub

  1. Bei Verschiebung gelten dieselben Bestimmungen wie bei Stornierung, mit der Massgabe, dass die geschuldeten Kosten halbiert werden.
  2. Bei Höherer Gewalt aufseiten von Zenith wird der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden informiert.

Artikel 17. Tarife und Kosten

  1. Die Tarife werden in der Kooperationsvereinbarung oder im Angebot festgelegt.
  2. Tarife verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders bestätigt, zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich Reise- und Aufenthältskosten.
  3. Für Diagnose-Aktivitäten gilt der vereinbarte Beratungstarif.
  4. Zwischenzeitlich auftretende kostensteigernde Faktoren können von Zenith weitergegeben werden.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich Zenith das Recht vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

Artikel 18. Zahlung

  1. Der Kunde hat 50 % vor der ersten Veranstaltung und 50 % nach Abschluss zu entrichten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  2. Coaching- und Beratungsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
  3. Ab dem Fälligkeitsdatum sind gesetzliche Handelszinsen auf ausstehende Beträge geschuldet.
  4. Inkassokosten betragen mindestens 10 % des geschuldeten Betrags, mit einem Mindestbetrag von € 115.

Teil III - Offene Trainings (Artikel 19 bis 24)

Ergänzend zu den Artikeln 1 bis 12.

Artikel 19. Angebot Offenes Training

  1. Zenith unterbreitet das Angebot schriftlich und/oder digital.
  2. Das Angebot enthält eine deutliche Beschreibung des Trainings und des etwaigen Unterrichtsmaterials.
  3. Zenith behält sich das Recht vor, den Inhalt zugunsten der Qualitätsverbesserung zu ändern.
  4. Das Angebot enthält: Name, Bedingungen, etwaige Zulassungsvoraussetzungen, Preis, Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und Gültigkeitsdauer.
  5. Mündliche Zusagen sind für Zenith erst verbindlich, nachdem sie diese schriftlich bestätigt hat.

Artikel 20. Vertrag Offenes Training

  1. Der Kunde geht einen Vertrag ein durch Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn Zenith die Anmeldung schriftlich annimmt.
  3. Zenith ist berechtigt, sich über die Kreditwürdigkeit eines Kunden informieren zu lassen.
  4. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Rechte an Dritte zu übertragen.

Artikel 21. Stornierung Offenes Training

  1. Bei unzureichenden Anmeldungen kann Zenith einen alternativen Termin vorschlagen. Bei Nichteinigung kann der Kunde kostenlos stornieren.
  2. Eine Stornierung durch den Kunden wird bis acht Wochen vor Durchführung kostenlos akzeptiert.
  3. Bei vorzeitiger Beendigung besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  4. Bei Höherer Gewalt aufseiten von Zenith werden in Absprache neue Vereinbarungen getroffen.

Artikel 22. Honorare Offenes Training

  1. Die Honorare und Zahlungsmodalitäten sind auf der Website angegeben.
  2. Zwischenzeitlich auftretende kostensteigernde Faktoren können von Zenith weitergegeben werden.
  3. Bei einer Preisänderung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss hat ein privater Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 23. Zahlung

  1. Privatpersonen zahlen per Lastschrift, spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum.
  2. Sonstige Kunden zahlen spätestens zum Fälligkeitsdatum.
  3. Ab dem Fälligkeitsdatum sind gesetzliche Zinsen geschuldet.
  4. Inkassokosten betragen mindestens 10 % des geschuldeten Betrags, mit einem Mindestbetrag von € 115.
  5. Ein Arbeitgeber, der den Vertrag mitunterzeichnet hat, bleibt gesamtschuldnerisch haftbar.

Artikel 24. Legitimation

  1. Bei der Anmeldung ist der Kunde verpflichtet, den korrekten und vollständigen Namen des Teilnehmers anzugeben.
  2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Bestätigung und einen gültigen Ausweis bei sich zu führen.

Teil IV - Digitale Dienste und KI-Tools (Artikel 25 bis 27)

Ergänzend zu den Artikeln 1 bis 12.

Artikel 25. Nutzung digitaler Lernumgebungen und KI-Tools

  1. Zenith kann bei der Durchführung digitale Lernumgebungen, Blended-Learning-Module und KI-Tools, einschliesslich KI-Avatare, einsetzen.
  2. Der Zugang wird für die Dauer des vereinbarten Programms gewährt.
  3. Missbrauch oder unbefugte Nutzung kann zur sofortigen Beendigung des Zugangs führen.
  4. Zenith ist um Verfügbarkeit bemüht, kann jedoch keine Garantie für einen ununterbrochenen Zugang geben.
  5. Interaktionsdaten werden ausschließlich für den Trainingszweck verwendet, gemäß der Datenschutzerklärung.

Artikel 26. Aufnahme von Sitzungen

  1. Sitzungen dürfen ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Einwilligung aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
  2. Die Einwilligung ist ausdrücklich und freiwillig. Die Teilnahme darf nicht von der Zustimmung zur Aufzeichnung abhängig gemacht werden.
  3. Aufzeichnungen werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  4. Aufzeichnungen werden für die Dauer des Programms aufbewahrt und anschliessend gelöscht.

Artikel 27. Transparenz beim Einsatz von KI

  1. Wenn Teilnehmer mit KI-Anwendungen interagieren, wird dies vorab deutlich kommuniziert.
  2. Zenith verfolgt den Grundsatz ‘Human first, AI-second’. Entscheidungen über Teilnehmer mit Rechtswirkung werden stets von Menschen getroffen.
  3. Zenith erfüllt die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).

Fragen oder Anmerkungen?

Zenith the negotiation company B.V.
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T: 0575-560290 | E: info@zenithtraining.nl
Handelsregisternummer 65521544 | USt-IdNr. NL856145956B01