Teil I - Allgemeines (Artikel 1 bis 12)
Artikel 1. Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Aufträge an Zenith the negotiation company B.V., nachfolgend Zenith genannt.
- Durch die Anmeldung zu einem Offenen Training, die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung oder die Annahme eines Angebots für ein Entwicklungsprogramm, Coaching oder Beratung akzeptiert der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen Zenith und dem Kunden vereinbart wurden.
- In Fällen, die der Vertrag und/oder diese Bestimmungen nicht regeln, trifft Zenith eine Regelung nach Billigkeit.
- Die (ganze oder teilweise) Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Anwendbarkeit von Bedingungen der Gegenpartei von Zenith wird ausdrücklich zurückgewiesen.
- Die Gegenpartei, mit der einmal auf Grundlage der vorliegenden Bedingungen kontrahiert wurde, stimmt der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen auf spätere Verträge zu.
- Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Zenith und den Auftraggebern ist niederländisches Recht anwendbar.
- Alle Angebote von Zenith sind freibleibend.
Artikel 2. Definitionen
- Arrangementkosten: Kosten für das Catering, das Zenith während eines Offenen Trainings zur Verfügung stellt.
- Honorare / Tarife: die Kursgebühren, Trainingsgebühren oder der vereinbarte Tarif für Dienstleistungen von Zenith.
- Inhouse-/Maßgeschneidertes Training: ein Training, das Zenith für einen Kunden in geschlossenem Rahmen durchführt.
- Entwicklungsprogramm / Programm: ein zusammenhängendes, aufeinanderfolgendes Programm aus Diagnose, Intervention und Verankerung, ausgerichtet auf nachhaltige Verhaltensänderung und kommerziellen Erfolg.
- Coaching: individuelle oder Teambegleitung durch einen Zenith-Fachmann, ausgerichtet auf die Stärkung von Verhalten und Leistung in der täglichen Praxis.
- Beratung: inhaltliche Beratung und Begleitung durch Zenith bei konkreten kommerziellen Fragestellungen.
- Diagnose: die einer Intervention vorausgehende Phase, bestehend aus Aufnahmegesprächen, Praxisbeobachtungen, Nullmessungen, Scans und/oder Assessments.
- Kunde / Gegenpartei: jedes Unternehmen, jede Einrichtung oder Privatperson, die bei Zenith Dienstleistungen bezieht.
- Offenes Training: ein Training, das jedem Interessierten offensteht.
- Auftraggeber: jede natürliche und/oder juristische Person, die sich von Zenith beraten lässt und/oder Dienstleistungen bei Zenith bezieht.
- Auftrag: die Vereinbarungen zwischen Zenith und dem Auftraggeber.
- Digitale Lernumgebung: eine Online-Plattform, auf der Zenith digitale Lernaktivitäten anbietet.
- KI-Avatar: eine Anwendung künstlicher Intelligenz von Zenith, mit der Teilnehmer interaktiv üben können.
- Website: die Website von Zenith: www.zenithtraining.nl.
Artikel 3. Veranstaltungsort
- Für Offene Trainings wählt Zenith geeignete Konferenzstätten aus.
- Bei Inhouse-/massgeschneiderten Trainings und Programmen kann der Auftraggeber nach eigener Präferenz einen Veranstaltungsort bestimmen.
- Bei Inhouse-/massgeschneiderten Trainings und Programmen, die innerhalb und ausserhalb der Niederlande durchgeführt werden, gehen die Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers.
- Zenith behält sich das Recht vor, dem vom Auftraggeber gewählten Veranstaltungsort nicht zuzustimmen, sofern dieser angemessenen Anforderungen nicht genügt.
- Bei Inhouse-/massgeschneiderten Trainings und Programmen gehen die Kosten des Veranstaltungsorts zu Lasten des Auftraggebers.
- Sofern nicht anders vereinbart, gehen die Kosten für Unterkunft und Frühstück zu Lasten des Auftraggebers.
- Coaching- und Beratungssitzungen können am Standort des Auftraggebers, an einem von Zenith gewählten Ort oder online stattfinden.
Artikel 4. Vertretung
- Die Vertretung von Teilnehmern ist gestattet, sofern der Ersatzteilnehmer eine vergleichbare Funktion ausübt.
- Bei Vertretung hat der Auftraggeber Zenith hierüber schnellstmöglich schriftlich zu informieren.
- Mit der Vertretung von Teilnehmern sind grundsätzlich keine Kosten verbunden.
- Zenith hat das uneingeschränkte Recht, ausführende Trainer, Coaches oder Begleiter durch eine andere qualifizierte Person zu ersetzen.
Artikel 5. Geheimhaltung
- Alle Informationen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Zenith und Auftraggebern hervorgehen, gelten als streng vertraulich und werden entsprechend behandelt.
- Alle Trainer, Coaches und Mitarbeiter von Zenith haben sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Berichte, Auswertungen und Erkenntnisse werden ausschließlich an die vom Auftraggeber hierzu autorisierten Personen weitergegeben.
Artikel 6. Geistige Eigentumsrechte
- Die Rechte an allen von Zenith zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Materialien, Programmen, Methoden, Arbeitsformen, KI-Anwendungen und digitalen Lerninhalten liegen bei Zenith.
- Die Gegenpartei wird die Dokumentation und Materialien ausschließlich zu dem Zweck verwenden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden.
- Es ist der Gegenpartei ausdrücklich untersagt, KI-Anwendungen, Methoden oder digitale Lerninhalte von Zenith zu kopieren, nachzubauen, wiederzuverwenden oder in eigene Systeme zu integrieren.
- Die Gegenpartei gewährleistet gegenüber Zenith, dass die Nutzung des an Zenith überlassenen Materials keine Rechte Dritter verletzt.
Artikel 7. Auflösung
Zenith ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn:
- die Gegenpartei eine oder mehrere Verpflichtungen nicht erfüllt;
- Zenith begründeten Anlass hat zu befürchten, dass die Gegenpartei nicht in der Lage oder bereit ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen;
- über die Gegenpartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Moratorium beantragt wird;
- sich wesentliche Änderungen in den Eigentums- oder Kontrollverhältnissen bei der Gegenpartei ergeben.
Artikel 8. Verbot der Weitervergabe und Abtretungsverrechnung
- Es ist der Gegenpartei untersagt, ohne schriftliche Zustimmung von Zenith die Ausführung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
- Forderungen der Gegenpartei gegenüber Zenith sind ohne schriftliche Zustimmung nicht ubertragbar.
Artikel 9. Haftung
- Zenith haftet, vorbehältlich Vorsatz oder bewusster grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden jeglicher Art.
- Die Gegenpartei haftet für Schäden an Zenith und/oder beteiligten Dritten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Zenith haftet nicht für Ergebnisse, die aus der Nutzung von KI-Anwendungen durch Teilnehmer entstehen, sofern diese ordnungsgemäß und anweisungskonform eingesetzt wurden.
Artikel 10. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
- Zenith kann diese Allgemeinen Bestimmungen ändern. Änderungen werden mindestens zehn Kalendertage vor Inkrafttreten bekannt gegeben.
- Die Bekanntgabe erfolgt durch persönliche Mitteilung oder über die Website.
Artikel 11. DSGVO / Datenschutz
Zenith verarbeitet Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO / GDPR. Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie Zenith Daten verarbeitet, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese ausuben können.
Artikel 12. Sonstige Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- gelten ab dem 1. April 2026;
- gelten für alle Aufträge, die nach diesem Datum an Zenith erteilt werden;
- gelten, bis eine Änderung von Zenith schriftlich mitgeteilt wird;
- werden dem Kunden vor Auftragserteilung bekannt gegeben.
Teil II - Inhouse/Massgeschneidert und Entwicklungsprogramme (Artikel 13 bis 18)
Ergänzend zu den Artikeln 1 bis 12.
Artikel 13. Angebot Inhouse-/Maßgeschneidertes Training und Programm
- Zenith unterbreitet das Angebot schriftlich und/oder digital in Form eines Angebots oder Kooperationsvorschlags.
- Das Angebot enthält eine deutliche Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich der Phaseneinteilung (Diagnose, Intervention, Verankerung).
- Zenith behält sich das Recht vor, den Inhalt eines Programms zugunsten der Qualitätsverbesserung zu ändern.
- In der Kooperationsvereinbarung werden mindestens festgelegt: Name, Umfang, Phaseneinteilung, Planung, Stornierungsbedingungen, Zahlungsbedingungen und Gültigkeitsdauer.
- Mündliche Zusagen sind für Zenith erst verbindlich, nachdem sie diese schriftlich bestätigt hat.
Artikel 14. Kooperationsvereinbarung
- Der Auftrag wird in einer Kooperationsvereinbarung oder einem von Zenith bestätigten Angebot festgelegt.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Zenith ein unterzeichnetes Exemplar oder eine schriftliche Annahmebestätigung erhalten hat.
- Zenith ist berechtigt, sich über die Kreditwürdigkeit eines Kunden informieren zu lassen.
- Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen.
Artikel 15. Stornierung Inhouse-/Maßgeschneidertes Training und Programm
- Eine Stornierung wird bis acht Wochen vor Beginn kostenlos akzeptiert. Bei Stornierung innerhalb dieser Frist ist der vollständige Tarif geschuldet.
- Die Stornierung einzelner Veranstaltungen wird bis zwei Wochen vor der betreffenden Veranstaltung kostenlos akzeptiert.
- Die Stornierung einzelner Coaching- oder Beratungssitzungen muss mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.
- Eine Stornierung kann ausschließlich schriftlich erfolgen.
Artikel 16. Verschiebung / Aufschub
- Bei Verschiebung gelten dieselben Bestimmungen wie bei Stornierung, mit der Massgabe, dass die geschuldeten Kosten halbiert werden.
- Bei Höherer Gewalt aufseiten von Zenith wird der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden informiert.
Artikel 17. Tarife und Kosten
- Die Tarife werden in der Kooperationsvereinbarung oder im Angebot festgelegt.
- Tarife verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders bestätigt, zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich Reise- und Aufenthältskosten.
- Für Diagnose-Aktivitäten gilt der vereinbarte Beratungstarif.
- Zwischenzeitlich auftretende kostensteigernde Faktoren können von Zenith weitergegeben werden.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich Zenith das Recht vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
Artikel 18. Zahlung
- Der Kunde hat 50 % vor der ersten Veranstaltung und 50 % nach Abschluss zu entrichten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Coaching- und Beratungsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
- Ab dem Fälligkeitsdatum sind gesetzliche Handelszinsen auf ausstehende Beträge geschuldet.
- Inkassokosten betragen mindestens 10 % des geschuldeten Betrags, mit einem Mindestbetrag von € 115.
Teil III - Offene Trainings (Artikel 19 bis 24)
Ergänzend zu den Artikeln 1 bis 12.
Artikel 19. Angebot Offenes Training
- Zenith unterbreitet das Angebot schriftlich und/oder digital.
- Das Angebot enthält eine deutliche Beschreibung des Trainings und des etwaigen Unterrichtsmaterials.
- Zenith behält sich das Recht vor, den Inhalt zugunsten der Qualitätsverbesserung zu ändern.
- Das Angebot enthält: Name, Bedingungen, etwaige Zulassungsvoraussetzungen, Preis, Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und Gültigkeitsdauer.
- Mündliche Zusagen sind für Zenith erst verbindlich, nachdem sie diese schriftlich bestätigt hat.
Artikel 20. Vertrag Offenes Training
- Der Kunde geht einen Vertrag ein durch Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Zenith die Anmeldung schriftlich annimmt.
- Zenith ist berechtigt, sich über die Kreditwürdigkeit eines Kunden informieren zu lassen.
- Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Rechte an Dritte zu übertragen.
Artikel 21. Stornierung Offenes Training
- Bei unzureichenden Anmeldungen kann Zenith einen alternativen Termin vorschlagen. Bei Nichteinigung kann der Kunde kostenlos stornieren.
- Eine Stornierung durch den Kunden wird bis acht Wochen vor Durchführung kostenlos akzeptiert.
- Bei vorzeitiger Beendigung besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Bei Höherer Gewalt aufseiten von Zenith werden in Absprache neue Vereinbarungen getroffen.
Artikel 22. Honorare Offenes Training
- Die Honorare und Zahlungsmodalitäten sind auf der Website angegeben.
- Zwischenzeitlich auftretende kostensteigernde Faktoren können von Zenith weitergegeben werden.
- Bei einer Preisänderung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss hat ein privater Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 23. Zahlung
- Privatpersonen zahlen per Lastschrift, spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum.
- Sonstige Kunden zahlen spätestens zum Fälligkeitsdatum.
- Ab dem Fälligkeitsdatum sind gesetzliche Zinsen geschuldet.
- Inkassokosten betragen mindestens 10 % des geschuldeten Betrags, mit einem Mindestbetrag von € 115.
- Ein Arbeitgeber, der den Vertrag mitunterzeichnet hat, bleibt gesamtschuldnerisch haftbar.
Artikel 24. Legitimation
- Bei der Anmeldung ist der Kunde verpflichtet, den korrekten und vollständigen Namen des Teilnehmers anzugeben.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Bestätigung und einen gültigen Ausweis bei sich zu führen.
Teil IV - Digitale Dienste und KI-Tools (Artikel 25 bis 27)
Ergänzend zu den Artikeln 1 bis 12.
Artikel 25. Nutzung digitaler Lernumgebungen und KI-Tools
- Zenith kann bei der Durchführung digitale Lernumgebungen, Blended-Learning-Module und KI-Tools, einschliesslich KI-Avatare, einsetzen.
- Der Zugang wird für die Dauer des vereinbarten Programms gewährt.
- Missbrauch oder unbefugte Nutzung kann zur sofortigen Beendigung des Zugangs führen.
- Zenith ist um Verfügbarkeit bemüht, kann jedoch keine Garantie für einen ununterbrochenen Zugang geben.
- Interaktionsdaten werden ausschließlich für den Trainingszweck verwendet, gemäß der Datenschutzerklärung.
Artikel 26. Aufnahme von Sitzungen
- Sitzungen dürfen ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Einwilligung aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
- Die Einwilligung ist ausdrücklich und freiwillig. Die Teilnahme darf nicht von der Zustimmung zur Aufzeichnung abhängig gemacht werden.
- Aufzeichnungen werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Aufzeichnungen werden für die Dauer des Programms aufbewahrt und anschliessend gelöscht.
Artikel 27. Transparenz beim Einsatz von KI
- Wenn Teilnehmer mit KI-Anwendungen interagieren, wird dies vorab deutlich kommuniziert.
- Zenith verfolgt den Grundsatz ‘Human first, AI-second’. Entscheidungen über Teilnehmer mit Rechtswirkung werden stets von Menschen getroffen.
- Zenith erfüllt die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).
Fragen oder Anmerkungen?
Zenith the negotiation company B.V.
Overschiestraat 59A, 1062 XD Amsterdam
T: 0575-560290 | E: info@zenithtraining.nl
Handelsregisternummer 65521544 | USt-IdNr. NL856145956B01